Experten für Verfassungsrecht kritisieren Rot-Grüne Pläne zur Verfassungsänderung für die Einführung eines generellen “Senats-Volksentscheids”

Fünf Experten für Verfassungsrecht haben gestern bei der Anhörung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft den Plan des rot-grünen Senats kritisiert, die Hamburger Verfassung für die Einführung genereller Senats-Volksentscheide zu ändern:

Das Verfahren sei “töricht” so brachte es Professor Hans Peter Meyer aus Berlin auf den Punkt: Die Begründung: “Wir haben ja gewählt!” Aber wenn sich die Exekutive (der Senat) mit eigenen Vorlagen, die die Bürgerschaft nicht ändern darf, “Legitimität durch Zugriff aufs Volk schafft, wird die Verantwortung aufs Volk verlagert. Das zerstört das System von Checks and Balances.”

Lex Olympia

Wenn es wirklich einen Senats Volksentscheid geben müsse, solle eine Verfassungsänderung auf den Einzelfall eines Referendum-Volksentscheid nur für die Olympiade beschränkt bleiben, so die Meinung der Experten.

Die Fragen der Abgeordneten machte noch einmal klipp und klar, dass es dem Grünroten Senat darum geht, alle eigenständigen Volksabstimmungen des Volkes zum Thema des Senats-Volksentscheids mit einer mehrjährigen Sperrfrist zu verhindern.. Das würde dann also bei einer Einführung eines generellen Senats-Volksentscheids für alle Projekte und politischen Ziele gelten, für die der Senat per Senats-Volksentscheid die basisdemokratischen Volksabstimmungsverfahren von Bürgern folglich massiv einschränken würde.

https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/4483252/data/ausschusssitzung-verfassung-150422-to.pdf

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