In 1. Lesung beschlossen: Verfassungsänderung zur Einführung von “Senats-Volksentscheiden von Oben” führt zu massiven Einschränkungen der echten “Volksentscheide des Volkes”

SPD, Grüne und die Helfer der CDU HH haben heute in 1. Lesung in der Bürgerschaft für eine Verfassungsänderung gestimmt, die künftig generelle “Volksentscheide von Oben”, also für Vorlagen des Senats, möglich machen soll. Die Verfassungsänderung wird gravierende Einschränkungen der bisherigen Volksabstimmungsverfahren des Volkes in Hamburg zur Folge haben. Die Einschränkungen betreffen auch Volksinitiativen zum Thema Schulpolitik, mit denen Hamburger Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen der Politik mitbestimmen bzw. sie ändern können.

Anlass für die Verfassungsänderung ist die geplante Olympiade in Hamburg, für die eine Volksbefragung, bzw. Referendum durchgeführt werden soll. Bürgermeister Olaf Scholz und sein Rot-Grüner Senat wollen sich mit Unterstützung der CDU allerdings nicht auf ein “Olympia Referendum” beschränken, sondern per Verfassungsänderung einen generellen “Senats-Volksentscheid” einführen, mit dem der Senat jederzeit – über die Bürgerschaft – Volksentscheide mit eigenen Vorlagen durchführen und die Volksabstimmungsverfahren des Volkes drastisch einschränken kann.

Gegen diese Verfassungsänderung und die damit einhergehenden gravierenden Eingriffe in die demokratischen Rechte der Bürger gibt es massive Proteste des Vereins “Mehr Demokratie” und von Hamburger Bürgern, auch von Initiatoren früherer”echter” Volksentscheide und Volksinitiativen zum Thema Schulpolitik. Der Grund:  Künftig kann der Senat mit eigenen Vorlagen über die Bürgerschaft nicht nur bei der Olympiade, sondern bei allen Projekten oder Vorhaben des Senats die Volksabstimmungsverfahren von ehrenamtlich engagierten Hamburger Bürgern ausbremsen oder sogar verhindern.

Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen, die für die bisherigen “echten Volksentscheide des Volkes” erfüllt werden müssen, für “Senats-Volksentscheide/Referenden” nicht gelten sollen: Der Weg über Volksintiative und Volksbegehren, bei denen Bürger bis zum 3. Schritt, dem Volksentscheid, zweimal Unterschriften sammeln müssen, soll für Senats-Volksentscheide nicht nötig sein. Ohne diese Voraussetzungen soll der Senats-Volksentscheid trotzdem rechtlich wirksam sein und für alle echten Volksentscheide des Volkes jahrelange Sperrfristen zum selben Thema zur Folge haben.

In einer erst vor wenigen Tagen stattgefundene Experten-Anhörung im Verfassungs-Ausschuss der Bürgerschaft mit fünf anerkannte Verfassungsrechtlern und -Experten wurde der Enwurf mit seiner einschneidenden Verfassungsänderung von allen Experten abgelehnt!

Die Begründung brachte der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Meyer aus Berlin so auf den Punkt: Der Plan, generelle Senats-Referenden bzw. Volksentscheide mit Vorlagen des Senat einzuführen sei “töricht”. Die geplante Verfassungsänderung sei ein Eingriff in die demokratische Gewaltenteilung und zerstöre das Gleichgewicht von Legislative und Exekutive. Der Senat sei ja schon gewählt, doch jetzt wolle sich per “Verfassungsänderung über einen Zugriff auf das Volk Legitimation verschaffen” und damit auch die “Verantwortung auf das Volk verlagern”, speziell wenn etwas schief geht.

Wenn wirklich nötig, so die Experten, solle es allenfalls ein Einzelfall Referendum geben, also ein “Lex Olympia”. !

Wortprotokoll der Sitzung und Erklärungen der Experten: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/48472/wortprotokoll-der-%C3%B6ffentlichen-sitzung-des-verfassungs-und-bezirksausschusses.pdf

Die Kritik vieler Hamburger Bürger: Der geplante Senatsvolksentscheid ist aus ihrer Sicht ein doppelter “Anschlag”: Auf die Gewaltenteilung, die Grundlage der Demokratie, sowie auf die demokratischen Rechte der Hamburgerinnen und Hamburger, wie sie in der Hamburgischen Verfassung mit dem bisher gültigen Volksabstimmungsverfahren vorgesehen sind: In Art. 50 heißt es dort: “Das Volk kann den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder eine Befassung mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (andere Vorlage) beantragen”.

Olaf Scholz, der diese Verfassungsänderung gegen den Rat der Verfassungsexperten zu verantworten hat, liess ich bei diesem tiefgreifenden Eingriff in Hamburgs Verfassung in der Bürgerschaft nicht blicken. Er erschien nicht bei der Abstimmung über die Verfassungsänderung.

Die Verfassungsänderung soll in beispiellosem Tempo schon am 28. Mai in zweiter Lesung der Bürgerschaft endgültg beschlossen werden.

 

Quellen zum Thema:

Newsletter 04/2015] Mehr Demokratie: Olympia-Referendum – ja, aber…Editorial
Olympia-Referendum – ja, aber…:
“An die Formel „Olympia“ sollen Verfassungsänderungen geknüpft werden, deren Folgen derzeit niemand seriös beurteilen kann. Ob mit oder ohne Spiele in Hamburg – betroffen sind dann viele Themen. Unter dem Vorwand Olympia geht es um den Kern der Volksabstimmungsverfahren in Hamburg, etwa in der Frage: Dürfen Senat und Bürgerschaft dann auch ganz generell schnell mal mit einem Referendum dazwischen grätschen, wenn ihnen eine Volksinitiative, ein Volksbegehren nicht in den Kram passt?” (noch kein Internet Link vorhanden)

BILD: Rathaus intern | “Gegen „Volkstribun“ Brandt hilft nur die ganz große Koalition”: http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/kolumne-rathaus-intern-40733098.bild.html

Hamburger Abendblatt: “Volksbefragungen Olympia-Bewerbung: Juristen widersprechen Rot-Grün”Peter Ulrich Meyer http://www.abendblatt.de/hamburg/article205272433/Olympia-Bewerbung-Juristen-widersprechen-Rot-Gruen.html
Antrag in der Bürgerschaft: “Änderung der Verfassung-Bewährte Rechtsgrundlage :zu Volksentscheiden um die Möglichkeit eines “Hamburg-Referendums” ergänzen”. Text des Antrags gefunden bei: http://nolympia-hamburg.de/wp-content/uploads/2015/04/Olympia-HH-SPD-Gruene-AntragVerfassungsaendernung.pdf

 

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