Hamburger Bürger-Liste: “Die CDU hebelt mit ihren Ganztags-Plänen für Hamburg die Rechte von Eltern aus”.

Pressemitteilung
Hamburg, den 12. Januar 2015
Hamburger Bürger-Liste (HHBL)

Bildungspolitisches 10-Punkte Positionspapier der CDU: Trotz ihres gescheiterten Ganztags-Antrags:

CDU plant weiter: Verpflichtende Ganztagsschule an Hamburger Gymnasien soll kommen.
Hamburger Bürger-Liste: “Die CDU hebelt mit ihrem Ganztags-Plänen die Rechte von Eltern aus”.

Erst vor kurzem ist díe Hamburger CDU mit ihrem Antrag, alle G8-Gymnasien in Hamburg in Ganztagsschulen “weiterzuentwickeln”, im Schulausschuss der Bürgerschaft gescheitert. Nach heftigen Protesten von Eltern, darunter auch der Vorsitzenden und Mitgliedern der Hamburger Bürger-Liste, gegen die von der CDU geplante Umwandlung aller Gymnasien in Ganztagsschulen wurde der Antrag abgelehnt.
Um Schulen “besser zu machen”, erklärt die die CDU jetzt in einem 10-Punkte Positionspapier vor der Bürgerschaftspartei am Ende ihrer 10 Punktes: , sie wolle die ” Verantwortung der Eltern für den Bildungserfolg ihrer Kinder …wieder stärker in den Blick nehmen” . Ein “Teil der Gymnasien” solle “nach Bedarf auf Grundlage einer Befragung der Elternschaft – mit Zustimmung der Schulkonferenzen, verteilt auf die Bildungsregionen, aus „Ganztagsschulen besonderer Prägung“ zu „teilgebundenen oder gebundenen Ganztagsschulen“ weiterentwickelt werden”, http://www.cdu-hamburg.de/fileadmin/content/Dokumente/Pressepapiere/Pressepapierschule.pdf

“Statt die Elternverantwortung zu stärken, werden Eltern damit von der CDU geschwächt”, kritisiert die Vorsitzende der Hamburger Bürger-Liste, Mareile Kirsch: Eltern einer Schule sollten nach dem CDU Plan nicht selber für ihr Kind über die Frage entscheiden dürfen, ob sie die Umwandlung eines Gymnasiums in eine Ganztagsschule für das Kind wünschen. Vielmehr sollten die Schulkonferenzen darüber entscheiden, auf Grundlage einer “intransparenten Elternschafts-befragung”. Den Bedarf solle, wie schon im gescheiterten CDU Antrag vorgesehen, die Behörde feststellen.

“Die CDU hat das G8 eingeführt und will nun für ihr verzweifeltes Festklammern an der G8 Fehlentscheidung Hamburgs Gymnasien Schritt für Schritt in verpflichtende Ganztagsschulen umwandeln. Sie hebelt damit die Erziehúngsrechte der Eltern, ihre im Schulgesetz vorgesehene Wahlfreiheit und ihre eigenen Werte aus, wie sie ua. von CDU Urgestein Nobert Blüm in einer seiner bekanntesten Streitschriften gegen die Verstaatlichung der Kindheit vertreten werden”, erklärte Mareile Kirsch . Der Titel der in der ZEIT veröfftenlichten Streitschrift: Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie. Eine Streitschrift von Norbert Blüm. http://www.zeit.de/2012/12/C-Bluem
“Nach jahrelangen Erfahrungen mit Hamburger Schulpolitik, mit hektischen Dauerreformen über die Köpfe von Schülern, Eltern und Lehrern hinweg, für deren Umsetzung zudem die Mittel fehltennachdem, kandidierten wir Eltern deshalb jetzt mit der Hamburger Bürger-liste selber für die Bürgerschaft”, erklärt Kirsch. Die Eltern, darunter Elternräte und Elternkammermitglieder, wollten sich für bessere Schulpolitik, für die von über 40 000 Bürgern unterzeichnete und von der Mehrheit bei allen repräsentativen Umfragen vertretene Forderung nach dem G9, für Ruhe und mehr Zeit zum gründlichen Lernen, für mehr Lehrer und Erzieher und damit für mehr Qualität aller Schulabschlüsse an allen Schulformen einsetzen.

Zum Hintergrund:

Für den Ganztagsschul-Plan der CDU und anderer Bürgerschaftsparteien gibt es rechtliche Grenzen. Das zeigt ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bremen.

Im Bremer Fall ging es um die Einführung des Ganztagsschulbetriebs für die gesamte Jahrgangsstufe eines Gymnasiums. Das Gericht hatte Eltern Recht gegeben, die eine Teilnahme ihres Kindes am dreitägigen Ganztagsbetrieb der Schule ablehnten. Sie gehörten zu einer einer Minderheit von 30 Prozent der Eltern der Schule, die sich gegen die Einführung der Ganztagsschule ausgesprochen hatten.
Die Schule wurde verpflichtet, diesen Eltern bzw. ihren Kindern einen Klassenverband mit Halbtagsbetrieb einzurichten. Für den Fall, dass eine Schule „ganz“ als Ganztagsschule betrieben wird (gebundene Form)“, muß laut Urteil „in zumutbarer Entfernung eine Halbtagsschule als Alternative zur Verfügung“ stehen.“ http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1b24207b.pdf

Das Bremer Urteil bezieht sich zum einen auf das Bremer Schulgesetz, spricht aber auch die verfassungsmäßigen Erziehungsrechte von Eltern an. Demnach „berührt eine der Schulpflicht unterliegende ganztägige Erziehung der Kinder das Erziehungsrecht der Eltern“, wie es in Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt ist. Darin heißt es: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“. Im Bremer Urteil ist weiter von der „Zurückdrängung des elterlichen Erziehungsrechts für die Einführung einer Ganztagsschule in verpflichtende Form” die Rede, für die es einer gesetzlichen Regelung bedürfe und die nicht der Verwaltung überlassen sein dürfe.

Nach dem Bremer Schulgesetz ist in Bremen der Besuch einer Ganztagsschule „freiwillig“. Ähnlich auch das Hamburger Schulgesetz §13, Absatz 2a: “(2a) Die Behörde stellt sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot Halbtagsbeschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht.”

Um diese Frage geht es auch in der Dissertation der Juristin Malaika Broosch „Ganztagsschule und Grundgesetz“ , in der sie die „verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines Ganztagsschulsystems in Deutschland untersucht“. So die Rezensentin dieser Dissertation, die Öffentlich-Rechtlerin Annette Guckelberger, die die Ergebnisse der Studie auch für Nichtjuristen gut verständlich zusammenfasst: „Die mit der Einführung der Ganztagsschule verbundene inhaltliche und zeitliche Ausweitung der Schule enthält einen intensiven Eingriff in das Elternrecht……Angesichts der intendierten flächendeckenden Verbreitung der Ganztagsschule und der Abschaffung anderer Schultypen sieht Broosch die Gefahr eines faktischen Zwangs zum Besuch des neuen Schultyps.“

In der Dissertation zum Thema von M. Broosch geht es um die häufig genannten Gründe für die die Einführung von Ganztagsschule. Prof. Guckelberger: „Bei der aktuellen Schulreform stünden vor allem sozialpolitische Erwägungen im Vordergrund (Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen, Entlastung der Eltern von der Hausaufgabenbetreuung, Ermöglichung der Berufstätigkeit für alle Elternteile). Ob das Sozialstaatsprinzip einen derartigen Eingriff in das vorbehaltlos gewährleistete Elternrecht zu rechtfertigen vermag, ist streitig. Broosch schließt sich angesichts der Weite des Sozialstaatsprinzips der verneinenden Ansicht an. Nach diesem stünden dem Staat vielmehr eine ganze Palette von Möglichkeiten zur Förderung der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit zur Verfügung.“ Das Resumee von Prof. Guckelberger:

„Interessant ist, dass nunmehr in einer weiteren, sehr fundierten Studie erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der obligatorischen Einführung des zurzeit diskutierten Ganztagsschultyps angemeldet werden.“

Die verfassungrechtlichen Zweifel betreffen vor allem die verpflichtende, gebundene Ganztagsschule, aber auch der offenen Ganztagsschule sind demnach Grenzen gesetzt, wie Prof. Guckelberger schreibt “ Bei der offenen Ganztagsschule entfalle aufgrund der Freiwilligkeit der Eingriff“ …in das Elternrecht, „solange den nicht am Ganztagsprogramm teilnehmenden Schülern keine Nachteile durch …..ungünstige Unterrichtszeiten entstünden“. https://bwv-verlag.de/Zeitschriften/Payment/RdJB/RdJB_3-2007/rdjb_3_07__389_rezension.pdf

Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

herzliche Grüße Mareile Kirsch und das Team der Hamburger Bürger-Liste

Elbchaussee 230
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0172/4356563
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http://mareilekirsch.de/